| BUCHHALTUNG Die Buchhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für eine effektive Kostenrechnung. Dadurch beeinflusst sie auch künftige Unternehmensentscheidungen und besteht nicht nur aus dem Sammeln von Rechnungen und Belegen und deren EDV-mäßiger Erfassung. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist es besonders empfehlenswert, die Buchhaltung auszulagern. Durch einen Selbständigen Buchhalter (SBH) kann der Betrieb schlank gehalten, und eine kontinuierliche, exakte Überprüfung und Qualitätssicherung damit gesichert werden.
| BERATUNG Manchmal steht das große Fragezeichen in der Luft, wenn es sich um Buchhaltung oder Lohnverrechnung handelt. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
| LOHNVERRECHNUNG Bei der derzeitigen Gesetzeslage ist die Personalverrechnung ein beinahe undurchschaubares Gebiet mit zahlreichen Fragen des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Die Lohn- und Gehaltsverrechnung ist eine personalintensive Verpflichtung. Die Errechnung, die Durchführung und die entsprechende Kontrolle sind nur eine Seite, die andere betrifft die arbeitsrechtliche Problematik. Und zu guter Letzt kommen noch die ständigen Veränderungen im Sozialversicherungsrecht hinzu.
| BILANZ / JAHRESABSCHLUSS Jahresabschluss und Zwischenbilanz sind wichtige Instrumente für die Zukunftsplanung eines Unternehmens. Ein Vergleich mit vorherigen Jahresabschlüssen gibt Auskunft über die betriebseigene Entwicklung. Zur Einnahmen/Ausgabenrechnung sind Gewerbetreibende berechtigt, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. In der Regel sind das Kleinunternehmer und Freiberufler. Wenngleich wesentlich unkomplizierter als die doppelte Buchführung, gibt es auch bei der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung einige Regeln und gesetzliche Vorschriften zu beachten.
*) Die Ausübung der Tätigkeit
erfolgt im Rahmen des Wirtschaftstreundhandberufsgesetzes in der
jeweils geltenden Fassung unter Beachtung der Wertgrenzen nach §
125 BAO für die Führung der Buchhaltung und der Bilanzerstellung
gem. § 2 WTBG |
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Jutta Gmeinder Selbständige Bilanzbuchhalterin |