| BUCHHALTUNG

Die Buchhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für eine effektive Kostenrechnung. Dadurch beeinflusst sie auch künftige Unternehmensentscheidungen und besteht nicht nur aus dem Sammeln von Rechnungen und Belegen und deren EDV-mäßiger Erfassung. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist es besonders empfehlenswert, die Buchhaltung auszulagern. Durch einen Selbständigen Buchhalter (SBH) kann der Betrieb schlank gehalten, und eine kontinuierliche, exakte Überprüfung und Qualitätssicherung damit gesichert werden.

  • Finanzbuchhaltung einschließlich der Erstellung von Saldenlisten, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und laufende Informationen über den Geschäftsverlauf
  • Ermittlung der laufenden Steuern und Abgaben - Unterjährige Umsatzsteuervoranmeldung und zusammenfassenden Meldungen - Erstellung und Einreichung beim Finanzamt über FINANZOnline
  • Regelmäßige Kontenabstimmungen
  • „In-House“ Buchhaltung – auf Wunsch erledige ich Ihre Buchhaltung auch in Ihrem Betrieb

| BERATUNG

Manchmal steht das große Fragezeichen in der Luft, wenn es sich um Buchhaltung oder Lohnverrechnung handelt. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Buchhaltungs- und Belegwesen
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Aufbau Ihrer kaufmännischen Organisation
  • Angelegenheiten der Personalverrechnung
  • Sozialversicherung (Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten)
  • Unterstützung in steuerlichen Fragen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Auswertung
  • Korrespondenz mit Behörden

| LOHNVERRECHNUNG

Bei der derzeitigen Gesetzeslage ist die Personalverrechnung ein beinahe undurchschaubares Gebiet mit zahlreichen Fragen des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Die Lohn- und Gehaltsverrechnung ist eine personalintensive Verpflichtung. Die Errechnung, die Durchführung und die entsprechende Kontrolle sind nur eine Seite, die andere betrifft die arbeitsrechtliche Problematik. Und zu guter Letzt kommen noch die ständigen Veränderungen im Sozialversicherungsrecht hinzu.

  • Abwicklung der An- und Abmeldungen bei der Gebietskrankenkasse
  • Lohn- und Gehaltsverrechnung
  • Verrechnung der Überstunden, Prämien und Reisekosten
  • Erstellen der monatlichen Überweisungen für Dienstnehmer und Behörden
  • Monatliche Meldungen an die Abgabenbehörden
  • Beantragen des Entgeltfortzahlungszuschusses bei der AUVA
  • BUAK-Lohnverrechnung für Bauunternehmen
  • Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Personalverrechnung
  • Unterstützung bei gemeinsamen Lohnabgabenprüfungen

| BILANZ / JAHRESABSCHLUSS

Jahresabschluss und Zwischenbilanz sind wichtige Instrumente für die Zukunftsplanung eines Unternehmens. Ein Vergleich mit vorherigen Jahresabschlüssen gibt Auskunft über die betriebseigene Entwicklung. Zur Einnahmen/Ausgabenrechnung sind Gewerbetreibende berechtigt, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. In der Regel sind das Kleinunternehmer und Freiberufler. Wenngleich wesentlich unkomplizierter als die doppelte Buchführung, gibt es auch bei der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung einige Regeln und gesetzliche Vorschriften zu beachten.

  • Durchsicht der verbuchten Geschäftsfälle und Konten
  • Erstellen des Anlagenverzeichnis
  • Entsprechende Um- und Nachbuchungen
  • Einnahmen/Ausgabenrechnung gem. § 4.3 EStG
  • Überschussrechnung
  • Erstellen des Jahresabschlusses gem. § 4.1 und § 5 EStG nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen *

*) Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt im Rahmen des Wirtschaftstreundhandberufsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung unter Beachtung der Wertgrenzen nach § 125 BAO für die Führung der Buchhaltung und der Bilanzerstellung gem. § 2 WTBG
 

 
 

Jutta Gmeinder Selbständige Bilanzbuchhalterin